Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
Kursnummer: 6
Info:
Behandlung im Voraus planen (BVP) - § 132g SGB V
Modulare Weiterbildung
In § 132 g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes wurde das Angebot einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung in Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe verankert. Den Bewohnern und ihren gesetzlichen Betreuern/Angehörigen kann eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung angeboten werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.
Inhaltlich beruht eine derartige Vorausplanung auf dem international etablierten Konzept des Advance Care Planning (ACP), in der deutschen Adaption Behandlung im Voraus planen (BVP). Die Vorausplanung wird dabei als mehrzeitiger kommunikativer Prozess verstanden, innerhalb dessen die Wünsche der Bewohner an ihre zukünftige medizinische Behandlung und Versorgung ermittelt, anwendungstauglich dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden.
Ziel ist es, dass die Bewohner auch dann entsprechend ihren individuellen Wünschen behandelt werden, wenn sie sich selber nicht (mehr) dazu äußern können.
Die Vorausplanung wird durch qualifizierte Gesprächsbegleiter angeboten. Daneben hat die Einrichtung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches sicherzustellen, dass der ermittelte Patientenwille auch zur Umsetzung gelangt (interne Vernetzung). Zusätzlich ist durch eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Versorgungs- und Betreuungsanbietern darauf hinzuwirken, dass diese den Willen des Bewohners umsetzen (externe Vernetzung). Damit bedarf es einer institutionellen Implementierung und Koordination des Konzeptes. Grundvoraussetzung der Finanzierung gemäß §132g SGB V ist die Erstellung eines Konzeptes zur Implementierung.
Die 8-tägige modulare Präsenzschulung orientiert sich an den Anforderungen des § 132 g SGB V sowie darüber hinaus dem aktuellen Schulungsstandard der Deutschsprachigen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen (DiV-BVP e.V.). Sie umfasst ein Basismodul (Modul A = 3 Tage) und zwei Aufbaumodule (Modul B = 3 Tage; Modul C = 2 Tage).
Das Basismodul, Modul A, richtet sich an Mitarbeiter, die die institutionelle Implementierung und Koordination unterstützen (nach erfolgreichem Abschluss von Modul A), und ist das erste Modul zur Ausbildung zum Gesprächsbegleiter. Das Basismodul enthält folgende Themenfelder und Methoden
• Einführung: Entwicklung von Advance Care Planning / Behandlung im Voraus planen/ § 132g SGBV
• Ethische Grundlagen: Hintergrund zu Patientenautonomie, Stellvertreterentscheidung
• Rechtliche Grundlagen: Betreuung und Patientenverfügungsgesetz
• Rollen und Aufgaben
• Grundlagen Kommunikation und Gesprächsbegleitung
• Elemente der Begleitungsgespräche
• Intensivtraining durch Rollenspiele in Kleingruppen mit Schauspielpatienten
• Dokumentation, Qualitätssicherung
• institutionelle und regionale Implementierung
Das Basismodul stellt gleichzeitig das erste Modul der Weiterbildung zum Gesprächsbegleiter nach § 132g SGB V dar. Um an den dazu erforderlichen zwei Aufbaumodulen teilnehmen zu können bedarf es neben einer Empfehlung durch das BVP-Trainerteam des Basismoduls jeweils des Nachweises der zwischen Modul A und B durchgeführten 6 Übungsgespräche des Praxisteils 1(s. Hinweise).
2 Aufbaumodule zur Weiterbildung zum Gesprächsbegleiter:
• Kenntnisse zu medizinisch - pflegerischen Sachverhalten
• Kommunikation und Gesprächsbegleitung
• Elemente der Begleitungsgespräche
• Dokumentation
• Intensivtraining durch Rollenspiele in Kleingruppen mit Schauspielpatienten
Praxisteil 1:
• insgesamt 12 selbständig durchgeführte Übungsgespräche
6 x zwischen Modul A und B sowie
6 x zwischen Modul B und C (s. Anlage)
• davon mindesten 2 begleitete Beratungsprozesse mit insgesamt 4 Gesprächen
• Vorbereitung der Kurse durch Erarbeitung des zur Verfügung gestellten Schulungsmaterials
Nach der erfolgreichen Teilnahme an allen drei Modulen und dem Absolvieren von Praxisteil 1 sind die Gespräche gemäß der § 12 der Rahmenvereinbarung vom 13.12.17 zu § 132g SGB V vorläufig abrechenbar. Die endgültige Zertifizierung gemäß der Rahmenvereinbarung vom 13.12.17 zu § 132g SGB V erfordert im Anschluss den Nachweis von Praxisteil 2:
Praxisteil 2:
• 7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse mit mindestens 14 Gesprächen innerhalb eines Jahres (Nachweis gegenüber der Akademie)
• Teilnahme an 3 von vier Plenartreffen im Laufe eines Jahres (im Kurspreis enthalten)
Hinweis: Voraussetzungen der Teilnehmer
Um die Gespräche gem. § 132g SGB V abrechnen zu können, müssen die Teilnehmer gemäß § 12 der Vereinbarung vom 13.12.17 folgende Voraussetzungen erfüllen:
berufliche Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium im Bereich der Gesundheits-, Pflege-, Geistes-, Sozial-, oder Erziehungswissenschaften oder alternativ eine geschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Gesundheits-wissenschaften sowie eine mindestens dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre mit mindestens einer halben Stelle
personale Kompetenzen wie Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflektion, nicht-direktiver Kommunikation, Empathie, Vernetzung
Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können teilnehmen, die Gespräche können jedoch nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Zielgruppe
Ärzte, Sozialpädagogen, examinierte Pflegende und pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung
Kosten
€ 700,00 Modul A
€ 700,00 Modul B
€ 400,00 Modul C (die Plenartreffen sind kostenfrei)
Dauerdetails: 08.-10.09.2020, 10.-11.11.2020
Kosten: 1500,00 €
Abweichende Tage:
Anmeldeschluss: 21.06.2020
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Marcus Hecke
Weitere Informationen zum Dozenten
Kurse des Dozenten
- 5 - Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
- 3 - Palliative Care für Mitarbeiter im Gesundheitswesen (40 Std)
- 6 - Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
- 22 - Pilgerreise: Mit Jakobus rückwärts pilgern
- 21 - Mach mal Pause
- 14 - Aufbaukurs für Ehrenamtliche in der Behindertenhilfe
- 2 - Palliative Care für Pflegende (ab 05.10.2019) PCP 47 160 Stunden
- 44 - Entwicklung einer hospizlich-palliativen Kultur
Dirk Münch
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Kurse des Dozenten
- 19 - Seminar zur Führungskompetenz II
- 5 - Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
- 33 - Ehrenamtliche Qualifizierung zum Hospizbegleiter in Schwabach - HBA 237
- 6 - Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
- 26 - Pilgern - den Sternen entgegen - Pilgerreise auf dem ostbayerischen Jakobseg
- 13 - Koordinatorenseminar
- 10 - Kursleiterschulung "Letzte Hilfe"
- 11 - Seminar zur Führungskompetenz
Stefan Meyer
Weitere Informationen zum Dozenten
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- 5 - Ausbildung zum Gesprächsbegleiter BVP - Behandlung im Voraus planen gem. § 132 g SGB V
- 63 - Multiprofessioneller Aufbaukurs Palliative Care/ Palliativmedizin (160 Std.)
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- 10 - Kursleiterschulung "Letzte Hilfe"
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